E-Government
Der Begriff E-Government bezeichnet den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im öffentlichen Sektor. Er bezieht sich einerseits auf die Durchführung von Verwaltungsprozessen („E-Administration“) sowie andererseits auf die Unterstützung von politischen Meinungs- und Willensbildungsprozessen („E-Democracy“) durch elektronische Medien.
Bereich E-Administration
Der Bereich der E-Administration umfasst dabei die elektronische Abbildung sowohl der Interaktion von Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung, als auch der Prozesse innerhalb der Verwaltung. Dieser wird in eine Evolution über vier Stufen eingeteilt: innerhalb der Informationsstufe (1) stellen öffentliche Einrichtungen Informationen im Internet bereit. In der Kommunikationsstufe (2) wird eine rechtlich unverbindliche Kommunikation mit der öffentlichen Einrichtung ermöglicht, z. B. E-Mail-Kommunikation oder Download von Formularen. Die Transaktionsstufe (3) ermöglicht in einzelnen abgegrenzten Vorgängen eine rechtsverbindliche Kommunikation, die vollständig elektronisch abgebildet wird, wie z. B. das Einreichen einer Steuererklärung. In der Transformations-/Integrationsstufe (4) werden Verwaltungsprozesse elektronisch durch standardisierte Schnittstellen über Behörden-, Landes- und Bundesgrenzen hinweg umgesetzt.
Bereich E-Democracy
Der Bereich E-Democracy umfasst zwei Gebiete; einerseits die Umsetzung von direkten Beteiligungsverfahren („E-Petitions“), bei denen Bürger und Unternehmen konkrete Gesetzesvorschläge und Entscheidungsvorlagen von öffentlichen Verwaltungen kommentieren sowie Anträge stellen können. Andererseits die elektronische Abbildung von Wahlen („E-Voting“), die mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie umgesetzt werden. Der Weg zu E-Democracy lässt sich als dreistufige Entwicklung beschreiben [OECD 2001]. So stellt die Information (Informationsstufe) eine einseitige Beziehung zwischen Staat und Bürgern dar, in der der Staat als Produzent und Bereitsteller von Informationen auftritt. Unter Beratung (Konsultationsstufe) wird eine beiderseitige Beziehung verstanden, in der Informationen von politischen Institutionen bereitgestellt werden, auf die eine Rückmeldung von Seiten der Bürger erfolgt. Die Festlegung des Beratungsthemas und die konkrete Fragestellung obliegen der politischen Einrichtung. Eine partnerschaftliche Kooperation zwischen politischem Entscheidungsträger und Bürgern, in der die Bürger aktiv auf den Inhalt und die Struktur des politischen Entscheidungsprozesses Einfluss nehmen können, wird als aktive Beteiligung (aktive Partizipationsstufe) bezeichnet.
Konvergenz von E-Administration und E-Democracy
Die Transformations-/Integrationsstufe der E-Administration und die aktiven Partizipationsstufe der E-Democracy konvergieren zu einer integrierten Form des E-Government, in welcher die elektronischen Dienste des öffentlichen Sektors über einheitliche Portale erschlossen werden.
Literatur
OECD: Citizens as Partners: Information, Consultation and Public Participation in Policy-Making. Paris : OECD Publishing, 2001

