Informationsbedarf
Entscheidungsprozesse basieren auf Informationen. Welche Informationen konkret für eine Entscheidung zur Verfügung gestellt werden müssen, wird durch den Informationsbedarf bestimmt. Er wird durch die Person oder Gruppe von Personen definiert, die die Entscheidungen treffen.
Begriff des Informationsbedarfs
Eine fundierte Entscheidung erfordert die richtigen Informationen. Der Informationsbedarf wird definiert durch die Art, Menge und Beschaffenheit der Informationen für diese Entscheidung. Die Festlegung, wie der Informationsbedarf genau definiert ist, wird einerseits durch den Entscheider, aber andererseits auch durch die Anforderung bezüglich der zu treffenden Entscheidung festgelegt. Damit kann grundsätzlich zwischen zwei Kategorien von Informationsbedarf unterschieden werden [Picot et al. 2003, S. 81-82]:
- Objektiver Informationsbedarf: Er wird primär durch die Entscheidung festgelegt und basiert auf den Kontextfaktoren (z. B. Marktgegebenheiten, Aufgabenbeschreibung des Entscheiders) der Entscheidung.
- Subjektiver Informationsbedarf: Er wird primär durch den Entscheider festgelegt und basiert auf den individuellen Einschätzungen, welche Information für die Entscheidung relevant ist.
Für die Lösung eines spezifischen Entscheidungsproblems wird in der Regel nicht der gesamte existierende Informationsbedarf formuliert, sondern nur ein Teilbereich. Damit entsteht eine Informationsnachfrage, die einen Teilausschnitt des Informationsbedarfs repräsentiert. Die Deckung der Informationsnachfrage hat einen spezifischen Informationsstand des Entscheiders zum Ergebnis. Wie vollständig die Informationsnachfrage befriedigt werden kann, hängt wiederum maßgeblich vom Informationsangebot ab. Der Informationsbedarf legt aber nicht nur die Beschaffenheit der Informationen fest, die es zu liefern gilt, sondern es wird auch der Zeitpunkt der Lieferung, der Ort sowie das Medium, über das geliefert werden soll, bestimmt.
Definition des Informationsbedarfs
Die Definition des Informationsbedarfs als Basis für die Informationsnachfrage erfolgt auf der Informationsbedarfsanalyse. Um den Informationsbedarf zu systematisieren und zu dokumentieren, können verschiedene Parameter abgefragt werden. Sinnvolle Parameter können z.B. sein: Adressat, Zielsetzung der Entscheidung, Art der Information (z. B. aggregierte Information), Qualität (z. B. Schätzwerte), Menge (z. B. Vollständigkeit), Sicht (z. B. buchhalterische Werte oder Marktwerte), Zeitpunkt oder Zeitraum der Lieferung, Ort und Medium. Diese Parameter liefern eine vollständige Beschreibung des Informationsbedarfs und definieren somit gleichzeitig das Profil des Entscheiders. Der Informationsbedarf sollte durch ein strukturiertes Vorgehen ermittelt werden. Die Phasen dieses Vorgehens könnten z. B. Definition des Entscheidungsproblems, Informationsbedarfsanalyse, Informationserhebung, Informationsbewertung und Informationsnutzung sein.
Literatur
Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand, Rolf: Die grenzenlose Unternehmung. 5. Aufl., Gabler: Wiesbaden 2003.

