| Geisteswissenschaften |
|
Historische Zeitschrift · Heft 268/3 · 1999
Erscheint jeden zweiten Monat (Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember).
|
Rubrik: Aufsätze
Die Arbeit untersuchte eine soziale Institution zwischen Haus und Stadt, und stellt dabei die Welt der Bauern in den Vordergrund. Nach dem bisherigen Bild der Forschung konzentrierten sich die Bauern in archaischer Zeit allein auf die Bewirtschaftung ihres Hofes, handelten nicht gemeinschaftsbezogen und waren von Verschuldung bedroht. Durch Einbeziehung volkskundlicher, ethnographischer und literaturwissenschaftlicher Studien wird demgegenüber nachgewiesen, daß die Bauern ein spezifisches Normensystem ausgebildet haben, es in Form von mahnenden Sprüchen wachhielten und so unverändert an die folgenden Generationen weitergaben. Mit diesem Normensystem korrespondiert ein spezifisches Sanktionssystem: durch Rügebräuche wurde die Einhaltung der dörflichen Ordnung gegenüber Devianten durchgesetzt. Die Untersuchung dieser beiden Mechanismen erlaubt es, bäuerliche und adelige Welt deutlicher voneinander zu scheiden. Auch tritt klarer zutage, in welcher Weise die Polis als übergreifende Institution im 6. und 5. Jahrhundert v. Chr. die Denk- und Handlungsmuster der bäuerlichen Welt veränderte.
Dargelegt wurde, daß sich das Heer Friedrichs II. nicht vorwiegend - wie meist angenommen- aus Söldnern rekrutierte, sondern der Kaiser im militärischen Bereich grundsätzlich auf der aus dem Lehnrecht abgeleiteten Heerfolge seiner Vasallen bestand. Da die Heranziehung zum Kriegsdienst aber eine zunehmende wirtschaftliche Belastung für seine Vasallen darstellte, ging Friedrich II. vermehrt dazu über, sie ebenso mit Geld zu entlohnen wie die außerhalb des engeren Lehnsverbandes stehenden milites. Dies führte zwar angesichts der daraus resultierenden immensen Kosten zu inflationären Zuständen und zu einer Erschöpfung des regnum Siciliae. Jedoch bewirkte die bloße Bezahlung noch keine "Versöldnerung" des Lehnskriegertums; Diese bislang gängige Einschätzung geht von der falschen Prämisse aus, daß irgendwann im Mittelalter Kriegsdienst ohne eine wie auch immer geartete Entlohnung geleistet wurde - und werden konnte- und daß die pekuniäre Entschädigung den Ritter zum Söldner gemacht habe. Abweichend von der bisherigen Forschungsmeinung ist statt dessen festzuhalten: Bezahlung - gleichgültig in welcher Form - stellt für sich allein noch keine Depravierung des Lehnrechts dar und macht aus dem Ritter noch keinen "Soldritter" oder Söldner. Mit der Terminologie "Soldritter" bzw. Söldner sollte daher künftig behutsamer umgegangen werden, will man militärgeschichtliche Aspekte der mittelalterlichen Geschichte darstellen.
Die jüngere Forschung hat die Frage nach dem Zusammenhang von Staatsbildung und Krieg in Westeuropa in der Früheren Neuzeit neu gestellt. Dabei wird das 17. Jahrhundert jedoch oft vernachlässigt. Während in Spanien in der Epoche des Dreißigjährigen Krieges die fiskalischen Kosten der Kriegführung immer stärker in soziale verwandelt wurden, beschritt Frankreich den umgekehrten Weg. In England vollzogen sich vergleichbare Entwicklungen zunächst im Vorzeichen eines Bürgerkrieges. Es konnten jedoch auf diesem Wege die Fundamente für die Überlegenheit des englischen Steuersystems im 18. Jahrhundert gelegt werden. Diese konnte nicht zuletzt wegen des hohen Anteils indirekter Steuern die Herrschaft der lokalen Honoratioren unangetastet lassen.
Rubrik: Neue historische Literatur