| Geisteswissenschaften |
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Historische Zeitschrift · Heft 268/1 · 1999
Erscheint jeden zweiten Monat (Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember).
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Rubrik: Aufsätze
Der Adel und seine Herrschaftsformen gehören zu den wesentlichen Strukturelementen der alteuropäischen Gesellschaft. Bei der Suche nach den Grundlagen der Adelsherrschaft müssen neben den ökonomischen und verfassungsrechtlichen Komponenten auch die vielfältigen Aspekte der kulturellen Hegemonie des Adels mit ihren Herrschaftssymbolen und rituellen Handlungen gesehen werden. Allein aus dieser Perspektive läßt sich verstehen, weshalb sich die Adelsherrschaft mehr als tausend Jahre in der deutschen und europäischen Geschichte behaupten konnte. Die Herrschaft des Adels war zudem eine Ordnung, die stark von paternalistischen Elementen geprägt war und die eine eigene Kultur mit vornehmlich symbolischen Ausdrucksformen hervorbrachte. In diesem Bereich der Kulturgeschichte des Adels und seiner Lebensformen stellen sich noch viele Forschungsaufgaben.
Die geistesgeschichtlichen Wurzeln des Oestreichschen Sozialdisziplinierungskonzeptes lassen sich auf den Kontext der von der Erfahrung des in die Krise geratenen Modernisierungsprozesses ausgehenden Kulturdebatte um 1900 zurückführen, deren Kernproblem in der Frage lag, wie unter den Bedingungen der Moderne Vergesellschaftung noch möglich sei. Disziplinierung wurde dabei unter anderem in Anknüpfung an Nietzsche als eine die nicht mehr als tragfähig erscheinende Sitte der Gemeinschaft (Tönnies) ersetzende Form der modernen Vergesellschaftung verstanden, deren Ambivalenz darin bestand, daß sie zugleich als Voraussetzung der gewaltsamen Zurichtung der Menschen und von Subjektivität zu verstehen war. In diesem Sinn fußt das Sozialdisziplinierungskonzept sowohl in seiner durch Max Weber vermittelten modernisierungstheoretischen als auch in seiner durch Otto Hintze vermittelten verfassungsgeschichtlichen Wurzel auf einem, bei Oestreich freilich in den Hintergrund getretenen, von Skepsis und Krisenbewußtsein ausgehenden, ambivalenten Modernitätsverständnis, das selbst schon den Gegensatz in sich enthält, der in der aktuellen Debatte über Sozialdisziplinierung als Gegensatz zweier sich strikt gegenüber stehender Positionen erscheint.
Ausgangspunkt dieser Untersuchung ist die häufig aufgestellte Behauptung, Unternehmen im Dritten Reich hätten von "billiger" KZ-Arbeit überdurchschnittlich profitiert. Ein Vergleich der Mietgebühr für Häftlinge und deren (verständlicherweise) geringer Arbeitsproduktivität legt jedoch den Schluß nahe, daß KZ-Arbeit für die Unternehmen nicht überdurchschnittlich profitabel gewesen sein kann. Es ist allerdings zweifelhaft, ob finanziellen Aspekten gegen Kriegsende noch besondere Bedeutung zukam.
Da hinter der Frage nach der Profitabilität von KZ-Arbeit zumeist das Ziel steht, das Verhalten des Unternehmens aus normativ-ethischer Perspektive zu bewerten, ist ohnehin die Frage interessanter, ob die Unternehmen erwarteten, von KZ-Arbeit zu profitieren. Dieser Wechsel von der ex-post- zur ex-ante-Perspektive macht aus der Frage noch der Profitabilität eine Frage noch der Freiwilligkeit: Wenn ein Unternehmen aus freien Stücken KZ-Häftlinge einsetzte, dann muß es erwartet haben, daraus ökonomischen Nutzen zu ziehen, oder es verfolgte ideologische Ziele (für oder gegen das Regime).
Mittels eines einfachen entscheidungstheoretischen Instruments wird die Verhandlungssituation des Unternehmens mit den Rüstungsbehörden modelliert und damit ein analytischer Rahmen für eine Auswertung der Literatur geschaffen. Letztlich läßt sich nur ein Fall finden, in dem ein Unternehmen gezwungen wurde, KZ-Häftlinge einzusetzen; dagegen mehrere Fälle, in denen sich Unternehmen mit Erfolg weigerten. Die ganz überwiegende Zahl zeigt jedoch, daß im Normalfall die Unternehmen von sich auf Häftlinge anforderten und, zumal ideologische Motive nicht erkennbar sind, folglich erwartet haben müssen, von KZ-Arbeit zu profitieren.
Das bislang der Forschung verschlossene, allerdings in den vergangenen Jahren schon schrittweise zugänglich gemachte und seit Januar 1998 offiziell eröffnete Archiv der römischen Glaubenskongregation wird von kompetenter Seite vorgestellt. Da für die gegenwärtige Arbeit der Glaubenskongregation Nachfolgerin des als Sanctum Offizium oder Inquisition bekannten Tribunals auch historisches Material von Bedeutung ist und etliche der zum Teil bis heute fortgeführten Aktenserien in früheren Jahrhunderten beginnen, ist eine strikte Trennung von Archiv und Registratur nicht möglich. Für die Forschung zugänglich sind jetzt die Bestände bis zum Jahr 1903 (Sanctum Offizium) bzw. 1917 (Indexkongregation). Das Archiv hat im Lauf seiner Geschichte große Verluste erlitten, nämlich nach dem Tod Papst Pauls IV (1559), in der napoleonischen Ära, als es nach Paris transferiert worden war, und zur Zeit der römischen Republik. Bei dem jetzt zugänglichen Material handelt es sich um einen Anfang des 20. Jahrhunderts pragmatisch neu geordneten Mischbestand. Unversehrt sind dagegen das Archiv der für die Buchzensur zuständigen Indexkongregation und das 1911 nach Rom verbrachte Archiv der Inquisition von Siena.
Rubrik: Neue historische Literatur