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Historische Zeitschrift · Heft 273/2 · 2001
Erscheint jeden zweiten Monat (Februar, April, Juni, August, Oktober
und Dezember). |
Inhaltsverzeichnis von Heft 273/2
Rubrik: Aufsätze
Auch angesichts der vielseitigen Forschungsergebnisse naturwissenschaftlicher Disziplinen zur somatischen Menschwerdung hat nach wie vor Gültigkeit, daß der geschichtliche Mensch durch Bewußtsein (Vernunft) gekennzeichnet wird und sich dadurch von hominiden Vorstufen abhebt. Versuche einer evolutiven Herleitung des Bewußtseins aus Somatischem sind spekulativ, unbegründet und insofern im Ansatz verfehlt, als es sich bei jenem nicht um ein Mittel zur Verbesserung praktischer Lebenschancen handelt, sondern um eine grundsätzlich neue Erkenntnisweise. Gegenüber den mittelpleistozänen Hominiden mit ihren ausschließlich auf praktische Formen der Daseinsbewältigung hindeutenden Hinterlassenschaften bezeugen die mit dem Mittelpaläolithikum (etwa 100 000 vor heute) beginnenden rituellen Bestattungen und Opferdeponierungen, dazu im Jungpaläolithikum (etwa ab 30 000 vor heute) die Bildkunst eine (über praktische Bedürfnisse hinausgehende) Kultur, für die mit Bewußtsein ausgestattete Menschen vorauszusetzen sind. Die aus diesen Kulturerzeugnissen erschließbare spezifisch-menschliche Erkenntnisstruktur war nicht auf wahrgenommenes Konkretes mit dessen Prüfung auf Nützlichkeit oder Gefährlichkeit gerichtet (wie im evolutiven Bereich der Hominiden), sondern auf etwas Geistig-Ganzheitliches, das allem Konkreten gegenüber apriorisch war, als Horizont von Wahrheit und Sinn. Diese ins Transzendente reichende Ganzheitsschau kann verstanden werden als urtümliche Gotteserkenntnis. Die religiöse Dimension wäre demnach ursprünglicher Wesenskern menschlicher Bewußtheit und Historizität.
Der Aufsatz versteht sich als Beitrag zur Erforschung des herrschaftskulturellen Umgangs mit Schriftstücken. An Beispielen aus dem Raum Zürich werden die bislang wenig beachteten spätmittelalterlichen Formen des Gebrauchs und der redaktionellen Bearbeitung von Weistümern thematisiert. Dadurch rückt die inner- und zwischenherrschaftliche Relevanz dieser Texte stärker in den Vordergrund. Dagegen ergeben sich Zweifel am herkömmlichen Verständnis von Weistümern als authentischen Kodifikationen mündlicher Verhandlungen zwischen Herren und Bauern. Die untersuchten Texte kamen im 14. Jahrhundert vor allem durch Kompilationen von Passagen aus älteren Urkunden und Satzungen zustande. Dadurch wurden Rechte unterschiedlicher Provenienz neu auf Dörfer radiziert. Der Vorgang scheint weniger mit dem Verhältnis der Herrschaft zu den Bauern zusammenzuhängen als mit einer zunehmenden Territorialisierung der herrschaftlichen Ämterorganisation. Im 15. Jahrhundert entstanden neue kompilatorische Überarbeitungen der Texte. Meist erst jetzt flossen auch jene Elemente in die Weistümer ein, welche die bisherige Forschung als Indizien ihrer Herkunft aus der bäuerlichen Mündlichkeit bewertete. Dies stand im Zusammenhang mit der zunehmenden Verwendung von Weistümern als Mittel der Legitimation zwischen konkurrierenden Herren. In solchen Zusammenhängen funktionierten Weistümer zunehmend als Ausdruck von Traditionsbildungen und geschichtskulturellen Vorstellungen über die gute alte Herrschaft. Die Berücksichtigung des Schrifthandelns erlaubt es generell, Weistümer präziser im Spannungsfeld zwischen dem lokalen Geschehen und den es überlagernden zwischenherrschaftlichen Ebenen der politischen Organisationen einzuordnen.
Am Beispiel des von Otto Brunner entwickelten Theorems des "Ganzen Hauses" überprüft der Artikel kritisch die These, die Grundlagen für die moderne deutsche Sozialgeschichte seien ausgerechnet in der Nazizeit gelegt worden. Es wird gezeigt, daß Brunner mit dem Begriff des "Ganzen Hauses" ein Konzept aufgegriffen hat, das unter der Bezeichnung "Geschlossene Hauswirtschaft" bereits im 19. Jahrhundert von der Historischen Schule der Nationalökonomie entwickelt und von der Soziologie der zwanziger und dreißiger Jahre übernommen und rezipiert worden ist. Aufgezeigt wird eine Rivalität zwischen der Geschichtswissenschaft und den Sozialwissenschaften um die Deutung der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, eine Rivalität, die 1933 mit der Vertreibung und Emigration der führenden deutschen Sozialwissenschaftler beendet worden ist. In der Folgezeit hat vor allem die sogenannte "Volksgeschichte", zu deren Hauptvertretern Otto Brunner zählt, die sozialwissenschaftliche Methodologie und Terminologie breit rezipiert, sie aber auch in einen spezifisch völkischen Kontext gestellt. Als Kern des Gegensatzes zwischen Geschichtswissenschaft und Soziologie erweist sich der Streit um den Begriff der Gesellschaft; die Volksgeschichte wird als Gegenentwurf zur Soziologie, der Wissenschaft von der Geschichte, gedeutet.
Rubrik: Neue Historische Literatur
Rubrik: Buchbesprechungen
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