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Historische Zeitschrift · Heft 273/1 · 2001
Erscheint jeden zweiten Monat (Februar, April, Juni, August, Oktober
und Dezember). |
Inhaltsverzeichnis von Heft 273/1
Rubrik: Aufsätze
Die zu ottonischer Zeit beobachtete "Königsherrschaft ohne Staat" regte zu zwei Fragen an: Was ließ diese ottonische Herrschaftsform entstehen: eine Lehre von Herrschertugenden, ein gesellschaftlicher Wandel, religiöse Erfahrungen? Und: gab es zuvor bei den Karolingern wirklich eine "Staatlichkeit"? Diese Fragen führten dazu, sich genauer mit den Voraussetzungen zu beschäftigen, die zur Bildung von "Personenverbandsstaaten" führen. Die "personal begründeten Herrschaften" wurden, wie sich zeigte, im frühen Mittelalter von dem Personenverständnis der in ihnen lebenden Menschen geprägt. Dieses unterschiedliche Selbstverständis der Menschen entstand aufgrund von Erfahrungen, die Männer und Frauen in elementaren Situationen des alltäglichen Lebens gewannen, bei denen sie unterschiedliche Abschnitte in der Zeit so die Menschen der germantischen Reiche im 6. Jahrhundert oder Orte im Raum mit unterschiedlichen Zeitabläufen so die Menschen unter den karolingischen und ottonischen Herrschern zu unterscheiden lernten. Diese Erfahrungen ließen sie die Wirklichkeit ihrer Umgebung und die eigene Person in einer spezifischen Weise sehen. Aus dieser Sicht lassen sich die Kommunikationsformen und Herrschaftsweisen ottonischer Zeit ableiten. Man muß sich nicht mehr damit begnügen, sie nur zu beschreiben. Ja, der Historiker kann sie in ihrer Komplexität differenzierter als bisher wahrnehmen und die kriegerischen Aktionen mit einbeziehen. Aus der Sicht, die sich im frühkarolingischen Reich verbreitete, wird deutlich, welch einen tief einschneidenden, radikalen Wandel dieses brachte. Allerdings formulierte damals weder "ein zentralistisches Königtum" in den Kapitularien "seinen Anspruch", noch wurden staatliche "Institutionen" geschaffen. Vielmehr wollten die Herrscher durch diese "Ermahnungen" selber die von ihnen erhoffte Zukunft erreichen und ihre "Treuen" und ihr Land dorthin führen, und so begründeten diese Karolinger ebenfalls eine an Personen gebundene Herrschaft.
Von 1940 bis 1943 erfaßte ein Planungsstab nicht weniger als 4500 exemplarische Dörfer mit etwa 5 Millionen Bewohnern, um damit eine grundlegende Umwälzung der Agrarstruktur im gesamten Deutschen Reich in die Wege zu leiten. Herzstück dieser bis zur Realisierungsreife gediehenen Pläne waren rigorose Eingriffe in die ländliche Bodenordnung, bei denen als unrentabel eingestufte kleinbäuerliche Betriebe zugunsten mittel- und großbäuerlicher Betriebsformen weichen sollten. Federführend war ein auf den Agrarökonomen und Multifunktionär Konrad Meyer zugeschnittener Apparat, der die verschiedenen Stränge akademischer Raumforschung und agrarökonomischer Struktur- und Siedlungsplanung bündelte. Technokratischer Machbarkeitswahn und rassistische Bevölkerungspolitik gingen hierbei eine nicht immer spannungsfreie Allianz ein: Während eine als ungenügend erachtete "volkswirtschaftliche" Leistungsbilanz des herkömmlichen Dorfes die eigentliche Antriebskraft für eine solche gigantische Planungsanstrengung darstellte, fungierte die eugenische Musterung der betroffenen Dorfbewohner auf ihren "Erbwert" hin als eine zwar ideologische erwünschte, aber wegen der institutionellen Zersplitterung auf dem Gebiet der "Rassenhygiene" nur in Ausnahmefällen durchgeführte Begleitmaßnahme. Eine organisatorische Verzahnung von Raumordnungs- und Bevölkerungspolitik tauchte daher nur vereinzelt auf regionaler Ebene (Rhön/Eifel) auf, vermittelt aber einen beklemmenden Vorgeschmack auf die anvisierte erbbiologische Durchleuchtung der gesamten Bevölkerung.
Rubrik: Neue Historische Literatur
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